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Immobilie verkaufen

Schritt für Schritt von der Bewertung bis zum Notartermin: Unterlagen, Vermarktung, Ablauf und Maklerkosten.

Haus verkaufen

Ablauf, Preisfaktoren und Unterlagen beim Verkauf von Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus.

Wohnung verkaufen

Eigentumswohnung verkaufen, frei oder vermietet: WEG-Unterlagen, Käufergruppen und Ablauf.

Grundstück verkaufen

Bodenrichtwert, Bebaubarkeit und die richtigen Käufer, so verkaufen Sie Bauland zum besten Preis.

Mehrfamilienhaus verkaufen

Ertragswert, Anleger-Ansprache und diskreter Verkauf von Renditeobjekten.

Kostenlose Immobilienbewertung

Welche Faktoren den Wert bestimmen, welche Verfahren es gibt und wie Sie direkt online eine kostenlose Bewertung anfragen.

Immobilienbewertung: Verfahren, Wertfaktoren, Bodenrichtwerte

Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert, was Bodenrichtwerte aussagen und wo Online-Rechner an ihre Grenzen kommen.

Pferdeimmobilien & Reitanlagen verkaufen

Warum Reitanlagen, Resthöfe und landwirtschaftliche Objekte eine eigene Expertise brauchen, Bewertung, Käuferkreis und diskreter Verkauf.

Pferdeimmobilien, Hofstellen, Wald: Bewertung, Recht, Käufer

Reithalle, Boxen und Betrieb, Bodenpunkte und Vorkaufsrecht, Waldbestand und Eigenjagd: die ausführlichen Erklärungen zum Spezialgebiet.

Immobilie verkaufen in besonderen Lebenslagen

Erbfall, Umzug ins Pflegeheim oder Verkauf durch einen Betreuer: ruhige Orientierung für schwierige Situationen, diskret begleitet.

Geerbte Immobilie: Schritte, Steuern, Miterben

Erbschein, Grundbuch, Frist beim Finanzamt, Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist, Erbengemeinschaft und die häufigsten Fragen.

Umzug ins Pflegeheim: Vollmacht, Steuern, Ablauf

Wer entscheiden darf, welche Vollmacht nötig ist, was das Betreuungsgericht verlangt und wie der Verkauf diskret gelingt.

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen oder auszahlen

Die vier Wege aus der Erbengemeinschaft, faire Auszahlung der Miterben und wie Sie die Teilungsversteigerung vermeiden.

Haushaltsauflösung

Ablauf, realistische Kosten, seriöse Firmen erkennen, und was Sie vor der Entrümpelung unbedingt sichern sollten.

Sie haben eine konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Maklerservice

Was kostet die Maklerprovision?

Beim Immobilienverkauf berechnen wir eine faire Provision für Käufer- und Verkäuferseite. Die genaue Vereinbarung halten wir vor der Beauftragung transparent und schriftlich fest.

Ist das Erstgutachten wirklich kostenlos?

Ja. Das Erstgutachten Ihrer Immobilie und die erste Objektbesichtigung sind kostenlos und unverbindlich, ganz ohne Verpflichtung zu einer späteren Beauftragung.

In welchem Gebiet sind Sie als Maklerin tätig?

Schwerpunkt ist Dortmund und das übrige Nordrhein-Westfalen, vor allem das Ruhrgebiet.

Übernehmen Sie auch die Vermietung?

Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Mietervermittlung, von der Objektaufbereitung über die Interessentenkommunikation und Vorauswahl bis zur koordinierten Übergabe.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Am Anfang stehen ein kostenloses Erstgutachten und eine unverbindliche Besichtigung. Danach besprechen wir gemeinsam, ob Verkauf, Vermietung oder Abwarten für Sie sinnvoll ist, erst dann entscheiden Sie über eine Beauftragung.

Welche Qualifikation haben Sie als Maklerin?

Ich habe Immobilienmanagement studiert (Bachelor Immobilienmanagement), Immobilienbewertung, Immobilienrecht und Marktanalyse gehören zu meiner Ausbildung. Dazu kommt die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Praxis mit Eigentümern und Käufern.

Was unterscheidet Sie von einem großen Maklerbüro?

Sie haben durchgängig eine feste, studierte Ansprechpartnerin (Bachelor Immobilienmanagement) und einen strukturierten, transparenten Ablauf, ohne anonyme Massenabwicklung.

Verkaufen Sie auch Reitanlagen und landwirtschaftliche Immobilien?

Ja. Pferdeimmobilien, Reitanlagen und landwirtschaftliche Objekte sind ein Spezialgebiet von Immobilien Simon, von der Bewertung über die diskrete Vermarktung bis zur Übergabe. Mehr erfahren.

Pferd am Stallfenster
Gut informiert verkauft es sich ruhiger.
Vivien Simon

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Immobilie verkaufen: Ablauf, Dauer und Kosten

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Ein Immobilienverkauf dauert je nach Objekt meist drei bis sechs Monate und läuft in fünf Schritten ab: Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Notartermin, Übergabe. Verkäufer tragen in Nordrhein-Westfalen in der Regel nur ihren Anteil der Maklerprovision und die Kosten für die Löschung alter Grundschulden; Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten zahlt üblicherweise der Käufer.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Von der Bewertung bis zum Notartermin vergehen je nach Objekt, Preis und Markt meist drei bis sechs Monate. Mit vollständigen Unterlagen und einem realistischen Angebotspreis geht es deutlich schneller.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baugenehmigungen, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnung. Den Energieausweis müssen Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen.

Welche Kosten hat der Verkäufer?

In der Regel die eigene Hälfte der Maklerprovision, die Löschung nicht mehr benötigter Grundschulden und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten trägt üblicherweise der Käufer.

Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

Nur wenn Sie die Immobilie weniger als zehn Jahre besitzen und sie nicht im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Dann ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig (§ 23 EStG).

Warum mit Makler verkaufen?

Weil ein realistischer Preis, geprüfte Käufer und vollständige Unterlagen Zeit sparen und Preisabschläge vermeiden. Die Provision fällt nur im Erfolgsfall an.

Kaufnebenkosten in NRW: Beispielrechnung

PositionSatzBei 400.000 € Kaufpreis
Grunderwerbsteuer (Käufer)6,5 %26.000 €
Notar und Grundbuch (Käufer)rund 1,5 bis 2 %6.000 bis 8.000 €
Maklerprovision Käuferanteil3,57 % inkl. MwSt.14.280 €
Maklerprovision Verkäuferanteil3,57 % inkl. MwSt.14.280 €

Die Maklerprovision ist frei vereinbar; die Werte zeigen die in Nordrhein-Westfalen übliche Höhe. Bei Häusern und Wohnungen an private Käufer muss die Provision zu gleichen Teilen verteilt werden.

Der Verkauf in zehn Schritten

  • Kostenlose Bewertung vor Ort
  • Unterlagen zusammenstellen
  • Angebotspreis festlegen
  • Fotos, Grundrisse und Exposé erstellen
  • Vermarktung, öffentlich oder gezielt an vorgemerkte Käufer
  • Anfragen prüfen und Finanzierung klären
  • Besichtigungen in Einzelterminen
  • Verhandlung und Reservierung
  • Kaufvertragsentwurf und Notartermin
  • Kaufpreiszahlung und Übergabe mit Protokoll

Häufige Fragen

Was ist meine Immobilie wert?

Das hängt von Lage, Größe, Zustand, Baujahr und Energetik ab. Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung ist der sinnvollste erste Schritt.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja. Beim Verkauf ist er gesetzlich Pflicht, und die Pflichtangaben müssen in jedem Inserat stehen.

Kann ich verkaufen, ohne öffentlich zu inserieren?

Ja. Auf Wunsch wird Ihre Immobilie nur ausgewählten, geprüften Interessenten vorgestellt.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Bei marktgerechtem Preis meist wenige Wochen bis etwa drei Monate von der Vermarktung bis zum Notartermin.

Was kostet mich der Makler?

Eine faire Provision, transparent vor der Beauftragung vereinbart und nur im Erfolgsfall. Bewertung und Beratung vorab sind kostenlos.

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Ratgeber

Haus verkaufen: Preis, Unterlagen und Ablauf

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Den Preis eines Hauses bestimmen Lage, Grundstück, Wohnfläche, Zustand und Energieeffizienz. Wer mit einem realistischen Angebotspreis, vollständigen Unterlagen und geprüften Interessenten startet, verkauft in der Regel schneller und ohne spätere Preisabschläge.

Was den Preis eines Hauses bestimmt

FaktorWirkung auf den PreisWas Sie vorab tun können
Lage und UmfeldGrößter Einzelfaktor; innerhalb einer Stadt oft 20 Prozent Unterschied und mehrLagevorteile im Exposé klar benennen: Schulen, Anbindung, Ruhe
GrundstückGröße, Zuschnitt und Bebaubarkeit zählen oft mehr als zusätzliche WohnflächeFlurkarte besorgen, mögliche Teilung oder Anbau prüfen lassen
Wohnfläche und GrundrissKäufer rechnen in Quadratmetern, bewerten aber den GrundrissKorrekte Wohnflächenberechnung bereitlegen
Baujahr und ZustandDach, Fenster, Heizung und Bäder entscheiden über AbschlägeModernisierungen mit Jahr und Rechnung auflisten
EnergieeffizienzBeeinflusst Finanzierung und Kaufentscheidung spürbarEnergieausweis rechtzeitig beauftragen

Welcher Angebotspreis ist richtig?

Der richtige Angebotspreis liegt nah am realistischen Marktwert. Ein zu hoher Einstieg führt dazu, dass das Haus lange im Netz steht und später deutlich reduziert werden muss; Käufer sehen, wie lange ein Objekt angeboten wird. Ein gut begründeter Preis bringt in den ersten Wochen die meisten ernsthaften Anfragen.

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf?

Große Sanierungen rechnen sich vor einem Verkauf selten, weil Käufer eigene Vorstellungen haben. Kleine Maßnahmen dagegen wirken fast immer:

  • Aufräumen, entrümpeln und Räume hell präsentieren
  • Kleine Mängel beheben: tropfende Hähne, lose Griffe, defekte Leuchten
  • Außenanlagen pflegen, Eingangsbereich freundlich gestalten
  • Belege über Modernisierungen sammeln

Unterlagen für den Hausverkauf

UnterlageWo Sie sie bekommen
GrundbuchauszugGrundbuchamt beim Amtsgericht
Flurkarte (Liegenschaftskarte)Katasteramt der Stadt oder des Kreises
EnergieausweisEnergieberater, Schornsteinfeger oder Architekt
Grundrisse, Schnitte, WohnflächenberechnungEigene Bauunterlagen oder Bauaktenarchiv der Stadt
Baugenehmigungen, BaulastenauskunftBauordnungsamt
Nachweise über ModernisierungenEigene Rechnungen und Belege

Häufige Fragen

Was ist mein Haus wert?

Das hängt von Lage, Grundstück, Wohnfläche, Baujahr und Zustand ab. Ein kostenloses, unverbindliches Erstgutachten gibt Ihnen schnell eine realistische Zahl.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Bei marktgerechtem Preis meist wenige Wochen bis etwa drei Monate von der Vermarktung bis zum Notartermin, abhängig von Lage, Zustand und Nachfrage.

Was kostet mich der Makler beim Hausverkauf?

Es fällt eine faire Provision an, die transparent vor der Beauftragung vereinbart wird, und nur im Erfolgsfall. Bewertung und Beratung vorab sind kostenlos.

Kann ich mein Haus verkaufen, ohne dass die Nachbarn es mitbekommen?

Ja. Auf Wunsch wird Ihr Haus nur ausgewählten, geprüften Interessenten vorgestellt, ohne Inserat und ohne Schild im Vorgarten.

Ich habe das Haus geerbt. Was ist anders?

Erbschein, Grundbuch, eventuell mehrere Erben: Wir kennen die Abläufe und begleiten ruhig und diskret. Mehr dazu im Ratgeber zur geerbten Immobilie.

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Eigentumswohnung verkaufen: Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, Hausgeld, Käufer

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Bei einer Eigentumswohnung prüfen Käufer und Banken neben der Wohnung auch die ganze Eigentümergemeinschaft. Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeldabrechnung und Erhaltungsrücklage sollten deshalb vor dem ersten Inserat vollständig vorliegen.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft Käufer sehen wollen

UnterlageWarum sie wichtig ist
Teilungserklärung mit AufteilungsplanRegelt, was zur Wohnung gehört und was Gemeinschaftseigentum ist, etwa Keller, Stellplatz oder Garten
Protokolle der letzten drei EigentümerversammlungenZeigen anstehende Sanierungen, Streitpunkte und Sonderumlagen
Hausgeldabrechnung und WirtschaftsplanZeigen die laufenden Kosten, die der Käufer übernimmt
Stand der ErhaltungsrücklageEine solide Rücklage senkt das Risiko künftiger Sonderumlagen
BeschlusssammlungEnthält alle gültigen Beschlüsse der Gemeinschaft
Energieausweis des GebäudesPflicht bei Verkauf, Kennwerte gehören in die Anzeige

Vermietet oder frei verkaufen?

KriteriumVermietete WohnungFreie Wohnung
Typische KäuferKapitalanlegerSelbstnutzer und Anleger
PreisbildungNach Mietrendite und MietniveauNach Vergleichspreisen für Eigennutzer, meist höher
MietvertragGeht auf den Käufer über (Kauf bricht nicht Miete)Kein bestehendes Mietverhältnis
BesichtigungenNur nach Absprache mit dem MieterJederzeit flexibel

Hausgeld und Erhaltungsrücklage richtig einordnen

Das Hausgeld deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Ein hohes Hausgeld ist nicht automatisch schlecht, wenn es eine gut gefüllte Rücklage speist. Kritisch wird es, wenn größere Maßnahmen wie Dach oder Heizung anstehen und die Rücklage dafür nicht reicht; dann drohen Sonderumlagen, die Käufer vom Preis abziehen.

Häufige Fragen

Was ist meine Wohnung wert?

Lage, Größe, Etage, Zustand, Hausgeld und Rücklage der WEG bestimmen den Preis. Ein kostenloses Erstgutachten gibt Ihnen schnell Klarheit.

Kann ich meine vermietete Wohnung verkaufen?

Ja. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über. Vermietete Wohnungen verkaufen wir gezielt an Kapitalanleger.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnungsverkauf?

Teilungserklärung, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan, Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss. Wir helfen beim Zusammenstellen.

Was kostet mich der Makler?

Eine faire Provision, transparent vor der Beauftragung vereinbart und nur im Erfolgsfall. Bewertung und Beratung sind kostenlos.

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Grundstück verkaufen: Baurecht, Bodenrichtwert, Käufer

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Der Wert eines Grundstücks hängt vor allem davon ab, was und wie viel darauf gebaut werden darf. Der Bodenrichtwert ist nur ein Ausgangswert; Bebauungsplan, Zuschnitt und Erschließung entscheiden über den tatsächlichen Preis.

Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?

LageRechtsgrundlageWas giltFolge für den Preis
Im Bebauungsplan§ 30 BauGBDer Plan legt Art und Maß der Bebauung festKlar kalkulierbar, Preis folgt der zulässigen Nutzung
Innerhalb bebauter Ortsteile ohne Plan§ 34 BauGBNeubau muss sich in die Umgebung einfügenWert hängt von der Nachbarbebauung ab
Außenbereich§ 35 BauGBBauen nur eingeschränkt, vor allem für privilegierte VorhabenMeist deutlich geringerer Preis als Bauland

Bodenrichtwert: wie Sie ihn lesen

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert pro Quadratmeter für eine Zone mit ähnlichen Grundstücken, ermittelt vom Gutachterausschuss. In Nordrhein-Westfalen können Sie ihn kostenlos bei BORIS.NRW abrufen. Er bezieht sich auf ein typisches Grundstück der Zone; ein größeres, schlechter geschnittenes oder nicht erschlossenes Grundstück kann deutlich darunter liegen, ein besonders gut nutzbares darüber.

Wer kauft welches Grundstück?

KäufergruppeSuchtWorauf sie achtet
Private BauherrenBaugrundstück für ein EinfamilienhausLage, Größe, Erschließung, Baukosten
BauträgerFlächen für mehrere EinheitenMaß der Bebauung, Geschossfläche, Tempo
AnlegerGrundstücke mit EntwicklungspotenzialPlanungsrecht, Wertentwicklung

Häufige Fragen

Was ist mein Grundstück wert?

Grundlage ist der Bodenrichtwert, entscheidend sind Bebaubarkeit, Zuschnitt und Erschließung. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung.

Kann ich ein Grundstück mit altem Haus als Bauland verkaufen?

Ja. Wenn der Bodenwert den Gebäudewert übersteigt, wird das Objekt als Abriss- oder Baugrundstück vermarktet. Das prüfen wir für Sie.

Brauche ich einen Bebauungsplan für den Verkauf?

Nein, aber die baurechtliche Situation muss klar sein. Ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB, das Grundstück muss sich in die Umgebung einfügen.

Wer kauft Grundstücke?

Je nach Lage und Baurecht private Bauherren, Bauträger oder Projektentwickler. Wir sprechen die passende Gruppe gezielt an.

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Ratgeber

Mehrfamilienhaus verkaufen: Ertragswert, Rendite, Unterlagen

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Ein Mehrfamilienhaus wird über seinen Ertrag bewertet. Käufer rechnen mit Jahresnettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten und Zustand; vollständige Mieterlisten und Nebenkostenabrechnungen sind deshalb die wichtigste Verkaufsunterlage.

So rechnen Kapitalanleger: ein vereinfachtes Beispiel

PositionBeispielwert
Jahresnettokaltmiete (8 Wohnungen)60.000 €
Angenommener Kaufpreisfaktor18
Kaufpreis (60.000 € mal 18)1.080.000 €
Bruttoanfangsrendite (60.000 € geteilt durch 1.080.000 €)rund 5,6 %

Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Welcher Faktor am Markt erzielbar ist, hängt stark von Lage, Zustand, Mietniveau und Zinsumfeld ab. In der professionellen Bewertung wird zusätzlich mit Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins gerechnet.

Unterlagen für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses

  • Mieterliste mit Wohnfläche, Nettokaltmiete, Nebenkosten und Mietbeginn
  • Alle Mietverträge mit Nachträgen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
  • Nachweise über Instandhaltung und Modernisierung
  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis
  • Versicherungen und Wartungsverträge

Mieten unter Marktniveau: Nachteil oder Chance?

Mieten deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete senken den aktuellen Ertrag, zeigen Anlegern aber Potenzial. Entscheidend ist, wie schnell und in welchem Umfang die Mieten rechtlich angepasst werden können; in Gemeinden mit abgesenkter Kappungsgrenze sind es höchstens 15 Prozent in drei Jahren.

Häufige Fragen

Was ist mein Mehrfamilienhaus wert?

Maßgeblich ist der Ertragswert: Jahresmiete, Bewirtschaftungskosten, Zustand und Lage. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose, fundierte Einschätzung.

Erfahren meine Mieter vom Verkauf?

Nur wenn Sie es möchten. Auf Wunsch vermarkten wir Ihr Haus diskret ohne öffentliches Inserat, Besichtigungen werden unauffällig organisiert.

Lohnt sich der Verkauf bei niedrigen Bestandsmieten?

Oft ja: Mieten unter Marktniveau bedeuten Steigerungspotenzial, das Anleger einpreisen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Mietverträge, aktuelle Mietaufstellung, Nebenkostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Energieausweis und eine Übersicht der Instandhaltungen.

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Ratgeber

Unterlagen-Checkliste nach Objektart

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Welche Unterlagen Sie für den Verkauf brauchen, hängt von der Objektart ab. Grundbuchauszug und Energieausweis braucht fast jedes Objekt; Wohnungen brauchen zusätzlich die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, Anlageobjekte die Mietunterlagen und Reitanlagen die Genehmigungen und Betriebsunterlagen.

UnterlageHausWohnungGrundstückMehrfamilienhausReitanlage oder Hof
Grundbuchauszugjajajajaja
Flurkartejajajajaja
Energieausweisjajaneinjaja, für Wohngebäude
Grundrisse und Wohnflächenberechnungjajaneinjaja
Baugenehmigungenjawenn vorhandenneinjaja, für alle Gebäude und Anlagen
Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeldneinjaneinnur bei Aufteilungnein
Mietverträge und Mieterlistewenn vermietetwenn vermietetneinjawenn verpachtet
Pacht- und Einstellerverträgeneinneinwenn verpachtetneinja
Bodenrichtwert und Baurechtsauskunftneinneinjaneinja
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Ratgeber

Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, braucht nach dem Gebäudeenergiegesetz einen gültigen Energieausweis. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt, nach Vertragsschluss übergeben und mit seinen Kennwerten in der Immobilienanzeige genannt werden; ein Ausweis gilt zehn Jahre.

FrageAntwort
Wann ist er Pflicht?Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing von Gebäuden und Wohnungen
Wann muss er vorliegen?Spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss
Was muss in die Anzeige?Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse
Wie lange gilt er?Zehn Jahre ab Ausstellung
Wer ist ausgenommen?Unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

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Ratgeber

Maklerprovision in NRW: Höhe und wer zahlt

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an private Käufer wird die Provision seit dem 23. Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§ 656c BGB), in Nordrhein-Westfalen üblich sind 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Bei der Vermietung zahlt nach dem Bestellerprinzip der Auftraggeber, höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?

Üblich sind insgesamt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, also 3,57 Prozent für Käufer und 3,57 Prozent für Verkäufer. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und wird vor der Beauftragung vereinbart.

Wann muss die Provision bezahlt werden?

Erst wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen ist. Ohne erfolgreichen Verkauf entsteht kein Provisionsanspruch.

Gilt die Teilung der Provision für alle Immobilien?

Nein. Die gesetzliche Halbteilung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer Verbraucher ist. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Objekten ist die Verteilung frei vereinbar.

Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?

Ja, wenn er als Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder per E-Mail, Telefon oder Internet geschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen. Soll der Makler vorher tätig werden, muss dies ausdrücklich verlangt werden.

Wer zahlt beim Verkauf?

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020: Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler, zahlen beide gleich viel. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.

Verkauf und Vermietung im Vergleich

FrageVerkauf von Haus oder WohnungVermietung von Wohnraum
Wer zahlt?Käufer und Verkäufer je zur Hälfte, wenn beide beauftragenWer den Makler beauftragt, meist der Vermieter
Übliche Höhe in NRW3,57 % inkl. MwSt. je Seite, frei verhandelbarhöchstens 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Rechtsgrundlage§§ 656a bis 656d BGB§ 2 und § 3 Wohnungsvermittlungsgesetz
Wann fällig?Mit wirksamem notariellem KaufvertragMit Abschluss des Mietvertrags
Form des MaklervertragsTextform, zum Beispiel per E-MailTextform

Was kostet der Makler bei Immobilien Simon?

Wir berechnen eine faire, marktübliche Provision, die vor der Beauftragung transparent vereinbart wird. Fällig wird sie nur im Erfolgsfall; Erstgespräch und Bewertung sind kostenlos.

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Vermieten: Kosten, Mieterauswahl und Mietpreisbremse

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Die Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel; in Kommunen mit Mietpreisbremse darf sie bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieter sollten mit Einkommensnachweisen, SCHUFA-Auskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geprüft werden, die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten.

Wo gilt die Mietpreisbremse in NRW?

Seit dem 1. März 2025 in 57 Kommunen, darunter Dortmund, Köln, Düsseldorf und Münster; Bochum und Essen gehören nicht dazu. In diesen Kommunen dürfen Bestandsmieten zudem innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen.

Welche Fragen darf ein Vermieter stellen?

Zulässig sind Fragen nach Einkommen, Arbeitgeber, Anzahl der Personen im Haushalt und Haustieren. Fragen nach Religion, Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit oder Krankheiten sind unzulässig.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?

Wer ihn beauftragt, in der Regel der Vermieter. Die Provision beträgt höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Verkaufen oder vermieten?

KriteriumVerkaufenVermieten
KapitalSofort verfügbarBleibt in der Immobilie gebunden
Laufender AufwandKeiner nach der ÜbergabeVerwaltung, Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung
SteuernSteuerfrei nach zehn Jahren Besitz oder bei EigennutzungMieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig
RisikoKeins nach dem VerkaufMietausfall, Leerstand, Schäden
WertentwicklungEndet mit dem VerkaufBleibt beim Eigentümer

Häufige Fragen

Was kostet mich die Mietervermittlung?

In NRW gilt das Bestellerprinzip: Es zahlt, wer beauftragt, also der Vermieter. Die Provision vereinbaren wir vorab transparent, fällig wird sie nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.

Wie schnell ist meine Wohnung vermietet?

Bei realistischer Miete und guter Präsentation meist innerhalb weniger Wochen. Wichtiger als Tempo ist aber der richtige Mieter.

Muss ich bei Besichtigungen dabei sein?

Nein. Wir übernehmen Terminplanung und Besichtigungen komplett. Sie bekommen anschließend eine Übersicht der geprüften Bewerber.

Kümmern Sie sich auch um den Mietvertrag?

Ja. Wir bereiten den Mietvertrag vor, begleiten die Unterzeichnung und die Übergabe mit Protokoll.

Häufige Fragen

Was ist meine Wohnung an Miete wert?

Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und der örtliche Mietspiegel bestimmen die Miete. Eine kostenlose Einschätzung gibt Ihnen schnell Klarheit.

Kann ich möbliert oder befristet vermieten?

Ja, beides ist möglich und hat eigene Regeln. Wir besprechen, was für Ihr Objekt und Ihre Ziele sinnvoll ist.

Welche Unterlagen brauche ich?

Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenangabe, Nebenkostenübersicht und bei Eigentumswohnungen Angaben zur Hausordnung. Wir helfen beim Zusammenstellen.

Was kostet mich die Vermittlung?

Bestellerprinzip: Der Vermieter zahlt, transparent vorab vereinbart und nur bei erfolgreicher Vermietung.

Häufige Fragen

Muss der Mieter etwas zahlen?

Nein. Beim Bestellerprinzip zahlt ausschließlich der Auftraggeber, also der Vermieter. Eine Weitergabe an den Mieter ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Provision genau?

Maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Die konkrete Höhe vereinbaren wir vor der Beauftragung schriftlich.

Was passiert, wenn kein Mieter gefunden wird?

Dann entsteht keine Provision. Der Aufwand für Bewertung, Exposé und Besichtigungen liegt bei uns.

Gilt das auch bei Gewerbe?

Das Bestellerprinzip und die Obergrenze gelten für Wohnraum. Bei Gewerbeflächen ist die Provision frei verhandelbar.

Und beim Verkauf?

Beim Verkauf gelten andere Regeln, dort wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Mehr dazu auf der Seite zur Maklerprovision beim Verkauf.

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Ratgeber

Mieterauswahl und Bonitätsprüfung

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Einen Mieter prüfen Sie mit Einkommensnachweisen, SCHUFA-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und einem Abgleich mit dem Ausweis. Erlaubt sind nur Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind.

Welche Nachweise was aussagen

NachweisWas er zeigtWorauf Sie achten sollten
Einkommensnachweise der letzten drei MonateRegelmäßiges EinkommenWarmmiete höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens
SCHUFA-AuskunftZahlungsverhalten und offene ForderungenAktuelles Datum, vollständige Auskunft
MietschuldenfreiheitsbescheinigungPünktliche Mietzahlung beim VorvermieterAusgestellt vom Vorvermieter, nicht selbst verfasst
PersonalausweisIdentitätAbgleich mit allen anderen Angaben
ArbeitsvertragArt und Dauer der BeschäftigungProbezeit oder Befristung beachten

Welche Fragen unzulässig sind

  • Religion, Weltanschauung und Parteizugehörigkeit
  • Schwangerschaft und Kinderwunsch
  • Krankheiten und Behinderungen
  • Ethnische Herkunft
  • Mitgliedschaft im Mieterverein

Häufige Fragen

Darf ich eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Ja, bei ernsthaftem Interesse und vor Vertragsschluss. Wir holen sie datenschutzkonform ein und bewahren sie nicht länger als nötig auf.

Welche Fragen sind unzulässig?

Zum Beispiel nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Krankheiten. Wir stellen nur Fragen, die rechtlich erlaubt und für die Vermietung relevant sind.

Entscheiden Sie, wer einzieht?

Nein. Wir prüfen und empfehlen, die Entscheidung treffen Sie.

Was passiert mit den Daten abgelehnter Bewerber?

Sie werden nach Abschluss der Vermietung gelöscht, so wie es die DSGVO verlangt.

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Ratgeber

Besichtigung, Mietvertrag und Wohnungsübergabe

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Einzeltermine mit vorab geprüften Bewerbern sparen Zeit und schützen Ihre Nachbarn. Bei der Übergabe hält ein schriftliches Protokoll mit Fotos den Zustand, die Zählerstände und die Schlüssel fest und wird von beiden Seiten unterschrieben.

Checkliste für das Übergabeprotokoll

  • Datum, Anschrift und Namen aller Beteiligten
  • Zustand jedes Raumes: Wände, Böden, Fenster, Türen
  • Zustand von Küche, Bad und Sanitärobjekten
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Zählernummern
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • Mängel mit Fotos und Vereinbarung, wer sie wann behebt
  • Unterschriften von Vermieter und Mieter

Besichtigungen in bewohnten Wohnungen

Ist die Wohnung noch vermietet, muss der bisherige Mieter Besichtigungen nach rechtzeitiger Ankündigung in einem angemessenen Umfang dulden. Einzeltermine zu abgestimmten Zeiten sind für alle Seiten am angenehmsten.

Häufige Fragen

Muss ich bei Besichtigungen dabei sein?

Nein. Wir übernehmen die Termine komplett und berichten Ihnen anschließend.

Wie viele Besichtigungen sind nötig?

Meist reichen wenige Einzeltermine, weil nur geprüfte Bewerber eingeladen werden.

Was ist mit dem aktuellen Mieter?

Besichtigungen in bewohnten Wohnungen müssen angekündigt und angemessen terminiert werden. Wir stimmen das mit dem Bewohner ab.

Erstellen Sie auch das Übergabeprotokoll beim Auszug?

Ja, auf Wunsch begleiten wir auch die Rückgabe am Ende des Mietverhältnisses.

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Ratgeber

Miete festlegen: Mietspiegel, Mietpreisbremse, Mietwert

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Die richtige Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel und an vergleichbaren Angeboten. In Gemeinden mit Mietpreisbremse darf sie bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Was den Mietwert bestimmt

FaktorWirkung
Lage und StadtteilGrößter Einfluss, auch innerhalb einer Stadt
Größe und ZuschnittKleine Wohnungen erzielen meist höhere Quadratmetermieten
AusstattungEinbauküche, Balkon, Aufzug, Bad mit Fenster, Stellplatz
Baujahr und EnergieeffizienzBeeinflussen Nebenkosten und Nachfrage
ZustandFrisch renovierte Wohnungen vermieten sich schneller

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

  • Erstvermietung einer Neubauwohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde
  • Erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung
  • Die Vormiete lag bereits höher; sie darf beibehalten werden

Häufige Fragen

Ist die Einschätzung wirklich kostenlos?

Ja. Einschätzung und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich.

Reicht nicht der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist der Rahmen. Wo Ihre Wohnung darin liegt, entscheiden Zustand, Ausstattung und Lage im Detail.

Gilt die Mietpreisbremse bei mir?

Das hängt von der Stadt ab. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe sie greift.

Was passiert nach der Einschätzung?

Sie entscheiden. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die komplette Vermietung.

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Ratgeber

Zahlen und Fristen auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Die wichtigsten Zahlen rund um Verkauf, Erbe und Vermietung in Nordrhein-Westfalen, Stand 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

ThemaWert
Maklerprovision Kauf (NRW, üblich)3,57 % inkl. MwSt. je Seite; Teilung bei Häusern und Wohnungen seit 23.12.2020 (§ 656c BGB)
Maklerprovision Vermietunghöchstens 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., zahlt der Auftraggeber (Bestellerprinzip seit 2015)
Grunderwerbsteuer NRW6,5 % des Kaufpreises, zahlt üblicherweise der Käufer
Notar und Grundbuchrund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises
Spekulationsfrist10 Jahre (§ 23 EStG); steuerfrei bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren
Erbschaftsteuer-FreibeträgeEhe- und Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €
Erbfall beim Finanzamt anzeigeninnerhalb von 3 Monaten
Grundbuchberichtigung nach Erbfallgebührenfrei innerhalb von 2 Jahren
Mietpreisbremse NRWseit 1.3.2025 in 57 Kommunen, u. a. Dortmund; Neuvermietung höchstens 10 % über Vergleichsmiete
Mietkautionhöchstens 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
Genehmigung Agrarflächen NRWab mehr als 1 Hektar nach Grundstückverkehrsgesetz
Eigenjagdab 75 Hektar zusammenhängender Fläche in einer Hand (§ 7 BJagdG)
Widerruf Maklervertrag14 Tage bei Abschluss als Verbraucher per Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen
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Ratgeber

Glossar: Begriffe rund um Immobilien, Pferde- und Landimmobilien

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Die wichtigsten Fachbegriffe, jeweils in einem Satz erklärt.

Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Wert pro Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss; in NRW kostenlos über BORIS.NRW abrufbar.
Vergleichswertverfahren
Bewertung anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte; üblich für Wohnungen, Reihenhäuser und Grundstücke.
Sachwertverfahren
Bewertung aus Bodenwert plus Herstellungskosten der Gebäude abzüglich Alterswertminderung, angepasst an den Markt; üblich für selbst genutzte Häuser.
Ertragswertverfahren
Bewertung über die nachhaltig erzielbaren Mieterträge; üblich für Mehrfamilienhäuser, vermietete Objekte und Gewerbe.
Außenbereich
Gebiet außerhalb bebauter Ortsteile und Bebauungspläne; bauen ist dort nur eingeschränkt erlaubt, vor allem für Landwirtschaft und privilegierte Vorhaben (§ 35 BauGB).
Privilegierung
Baurechtlicher Vorteil im Außenbereich, etwa für landwirtschaftliche Betriebe; entscheidet oft darüber, welche Nutzung auf einer Hofstelle oder Reitanlage zulässig ist.
Resthof
Ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle, deren Flächen ganz oder teilweise abgegeben wurden.
Pensionspferdehaltung
Unterbringung und Versorgung fremder Pferde gegen Entgelt; kann landwirtschaftlich oder gewerblich eingeordnet sein, was Steuern und Baurecht beeinflusst.
Eigenjagd
Jagdbezirk, der einer Person oder Gemeinschaft gehört, in der Regel ab 75 Hektar zusammenhängender Fläche; das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden.
Grundstückverkehrsgesetz
Bundesgesetz, nach dem der Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen oberhalb einer Freigrenze genehmigt werden muss; in NRW ab mehr als einem Hektar.
Teilungserklärung
Notarielle Urkunde, die ein Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufteilt und die Rechte der Wohnungseigentümer regelt.
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft für Betriebskosten, Verwaltung und Erhaltungsrücklage.
Bestellerprinzip
Regel bei der Wohnungsvermietung seit 2015: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn.
Vorsorgevollmacht
Vollmacht, mit der eine Person für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit einen Vertreter bestimmt; für Immobiliengeschäfte muss sie notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Spekulationsfrist
Zehnjährige Frist, nach der der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerfrei ist (§ 23 EStG).
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Ratgeber

Geerbte Immobilie verkaufen: Schritte, Steuern, Miterben

Ausführlicher Ratgeber zum Erbfall. Die Kurzfassung und unsere Hilfe bei den ersten Schritten finden Sie auf der Seite Geerbte Immobilie verkaufen.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Nach einem Erbfall zuerst den Erbnachweis klären, die Erbschaft innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden und das Grundbuch berichtigen lassen, was in den ersten zwei Jahren gebührenfrei ist. Ein Verkauf ist steuerfrei, wenn Erblasser und Erben die Immobilie zusammen länger als zehn Jahre besaßen oder die Erben sie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Bevor verkauft werden kann, muss geklärt sein, wer erbt und was zum Nachlass gehört. In dieser Reihenfolge gehen Sie vor:

  1. Erbrecht nachweisen Liegt ein notarielles Testament vor, genügt es meist mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Sonst beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein. Das Grundbuchamt verlangt diesen Nachweis, bevor es Sie als Eigentümer einträgt.
  2. Grundbuch berichtigen Die Eigentümer­eintragung wird auf die Erben umgeschrieben. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei.
  3. Erbfall dem Finanzamt anzeigen Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Versäumnis kann zu Zuschlägen führen.
  4. Unterlagen sammeln Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen), Nachweise über Modernisierungen. Diese brauchen Sie ohnehin für jeden Verkauf.
  5. Wert ermitteln lassen Eine fundierte Bewertung ist die Grundlage für alles Weitere, für die Steuer, für die faire Aufteilung unter Miterben und für einen realistischen Verkaufspreis.

Erbengemeinschaft: wenn sich die Erben uneinig sind

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Über die Immobilie können sie nur gemeinsam entscheiden, und genau hier entzünden sich die häufigsten Konflikte: Einer will verkaufen, einer halten, einer selbst einziehen.

Solange Einigkeit besteht, ist der Weg einfach: gemeinsam verkaufen, Erlös nach Erbquote aufteilen. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Das ist das schärfste Schwert, aber selten das klügste: Versteigerungen erzielen meist deutlich weniger als ein freier Verkauf, die Kosten trägt die Gemeinschaft, und der Streit eskaliert oft endgültig.

In der Praxis lohnt sich fast immer der ruhigere Weg: eine neutrale Bewertung, ein moderierter Verkaufsprozess und transparente Zahlen, die allen Beteiligten zeigen, dass niemand übervorteilt wird. Häufig ist genau diese neutrale Außensicht das, was eine festgefahrene Familie wieder ins Gespräch bringt.

Steuern beim Erben und Verkaufen

Hier werden zwei Steuern oft verwechselt. Sie haben nichts miteinander zu tun.

1. Erbschaftsteuer, auf den geerbten Wert

Sie fällt nur an, soweit der Wert des gesamten Nachlasses Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

Verhältnis zum ErblasserFreibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kind / Stief- / Adoptivkind (je Elternteil)400.000 €
Enkel (Eltern leben)200.000 €
Eltern / Großeltern (bei Erbschaft)100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, nicht verheiratete Partner20.000 €

Besonders wichtig bei Immobilien ist die Familienheim-Befreiung: Erbt der Ehegatte das selbst genutzte Familienheim und bewohnt es zehn weitere Jahre selbst, bleibt der gesamte Wert steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Für Kinder gilt dieselbe Befreiung bis zu 200 m² Wohnfläche, ebenfalls bei zehnjähriger Selbstnutzung. Wer vorzeitig auszieht (außer aus zwingenden Gründen wie eigener Pflegebedürftigkeit), verliert die Befreiung rückwirkend.

2. Spekulationssteuer, nur beim Verkauf mit Gewinn

Verkaufen Sie die geerbte Immobilie, kann zusätzlich Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen (§ 23 EStG). Entscheidend ist die Zehn-Jahres-Frist, und hier gilt eine wichtige Besonderheit: Die Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers.

Ein Beispiel: Hatte Ihre Mutter das Haus 2013 gekauft und Sie verkaufen es 2026, sind über zehn Jahre vergangen, der Verkauf ist steuerfrei. Hatte sie es erst 2020 gekauft, läuft die Frist erst 2030 ab. Steuerfrei ist der Verkauf außerdem, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor ausschließlich selbst bewohnt wurde.

Diskret verkaufen, ohne dass es das halbe Viertel erfährt

Bei Erbimmobilien ist Diskretion oft genauso wichtig wie der Preis. Viele Familien möchten gerade nicht, dass Nachbarn und Verwandte aus einem öffentlichen Inserat erfahren, dass und für wie viel verkauft wird. Über eine diskrete Vermarktung ohne Inserat lässt sich eine geerbte Immobilie diskret anbieten: ohne öffentliches Exposé, ohne Schild im Vorgarten, Sie behalten die Kontrolle darüber, wer überhaupt erfährt, dass verkauft wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht verheiratete Partner haben nur 20.000 €. Der Freibetrag gilt für den gesamten Nachlass, nicht nur für die Immobilie.

Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuern zahlen?

Spekulationssteuer fällt nur an, wenn zwischen dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, die Besitzzeit des Erblassers wird angerechnet. Bei längerem Besitz oder vorheriger Selbstnutzung ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?

Jeder Miterbe kann eine Teilungsversteigerung beantragen. Die bringt meist deutlich weniger als ein freier Verkauf, deshalb ist ein moderierter, einvernehmlicher Verkauf fast immer die bessere Lösung.

Brauche ich einen Erbschein, um zu verkaufen?

Sie müssen Ihr Erbrecht nachweisen, per Erbschein oder per notariellem Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ein privatschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt meist nicht.

Wie schnell muss ich verkaufen?

Eine gesetzliche Verkaufsfrist gibt es nicht. Den Erbfall müssen Sie aber binnen drei Monaten dem Finanzamt anzeigen. Druck entsteht eher durch laufende Kosten oder eine Erbengemeinschaft.

Was kann ich tun, wenn ein Miterbe das Haus nicht verkaufen will?

Sie können dem Miterben Ihren Anteil abkaufen oder Ihren eigenen Anteil verkaufen. Findet sich keine Einigung, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die meist weniger einbringt und den Streit verschärft. Eine neutrale Bewertung hilft oft, festgefahrene Fronten aufzulösen.

Wie verkaufe ich ein geerbtes Haus am besten?

Erst Erbnachweis und Unterlagen klären, dann den Wert fundiert ermitteln und entscheiden, ob öffentlich oder diskret verkauft wird. Gerade bestimmen Lage und Zustand den Preis stärker als der allgemeine Markt.

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Ratgeber

Immobilie verkaufen beim Umzug ins Pflegeheim: Vollmacht, Steuern, Ablauf

Ausführlicher Ratgeber für Angehörige. Die Kurzfassung und unsere Hilfe bei den ersten Schritten finden Sie auf der Seite Umzug ins Pflegeheim.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Verkaufen darf nur, wer Eigentümer ist, eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmacht hat oder als Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholt. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn der Eigentümer die Immobilie länger als zehn Jahre besitzt oder sie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat.

Warum der Verkauf oft zur Frage wird

Ein Pflegeheimplatz ist teuer, und der Eigenanteil ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Rente und Leistungen der Pflegeversicherung decken ihn häufig nicht vollständig. Ist eine Immobilie vorhanden, die niemand mehr bewohnt, stellt sich daher fast zwangsläufig die Frage, ob ihr Verkauf oder ihre Vermietung die Pflege mitfinanzieren soll.

Ein gesetzlicher Zwang zum Verkauf besteht nicht. Aber ein leer stehendes Haus verursacht weiter Kosten, während der Verkaufserlös einen Heimaufenthalt über viele Jahre absichern kann. Die Entscheidung ist deshalb vor allem eine wirtschaftliche, und eine, die man am besten mit klaren Zahlen trifft.

Die zentrale Frage: Dürfen Sie überhaupt handeln?

Das ist der Punkt, an dem viele Angehörige überrascht werden. Sie können die Immobilie Ihres Vaters oder Ihrer Mutter nicht einfach verkaufen, nur weil Sie das Kind sind. Es kommt allein darauf an, ob Sie rechtlich befugt sind:

Fall 1: Der Angehörige ist noch geschäftsfähig

Dann entscheidet er selbst. Er kann den Verkauf wünschen und Sie per Vollmacht damit beauftragen. Für Immobiliengeschäfte empfehlen Notare meist eine notarielle Vollmacht, weil sie beim Grundbuchamt anerkannt wird.

Fall 2: Es liegt eine Vorsorgevollmacht vor

Hat Ihr Angehöriger vorgesorgt, können Sie auf Basis der Vorsorgevollmacht handeln, vorausgesetzt, sie deckt Immobiliengeschäfte ausdrücklich ab. Prüfen Sie das genau; eine allgemein gehaltene Vollmacht reicht für einen Grundstücksverkauf nicht immer aus.

Fall 3: Keine Vollmacht, keine Geschäftsfähigkeit mehr

Ist Ihr Angehöriger etwa demenzbedingt nicht mehr geschäftsfähig und gibt es keine Vorsorgevollmacht, kann niemand einfach für ihn handeln. Dann muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, häufig einen Angehörigen, sonst einen Berufsbetreuer. Der Betreuer darf die Immobilie nur mit Genehmigung des Gerichts verkaufen. Wie das abläuft, lesen Sie im Beitrag zum Verkauf durch Betreuer.

Steuern: Auch hier gilt die Zehn-Jahres-Frist

Wird die Immobilie verkauft, kann Spekulationssteuer anfallen, wenn sie noch keine zehn Jahre im Besitz ist (§ 23 EStG). War sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, was bei dem Elternteil oft der Fall ist, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Den konkreten Fall sollte ein Steuerberater prüfen.

Diskret und in Würde

Der Verkauf des Elternhauses ist emotional. Oft soll die Nachbarschaft nicht erfahren, dass jemand ins Heim gezogen ist; manchmal sind sich Geschwister uneins. Über eine diskrete Vermarktung ohne Inserat lässt sich die Immobilie ohne öffentliches Inserat und ohne Schild diskret anbieten, Sie behalten die Kontrolle über das Tempo und darüber, wer überhaupt davon erfährt.

Häufige Fragen

Darf ich das Haus meiner Eltern verkaufen, wenn sie im Pflegeheim sind?

Nur mit Vollmacht oder als bestellter Betreuer. Solange Ihr Elternteil geschäftsfähig ist, entscheidet es selbst und kann Sie bevollmächtigen. Sonst braucht es eine passende Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung.

Muss das Haus verkauft werden, um das Heim zu bezahlen?

Es gibt keinen Zwang, aber Rente und Pflegeversicherung reichen oft nicht. Der Verkaufserlös kann einen Heimplatz über Jahre finanzieren, während ein leeres Haus weiter Kosten verursacht.

Brauche ich eine Vollmacht?

Ja. Ohne wirksame Vollmacht oder Betreuung dürfen Sie nicht über die Immobilie verfügen. Für Grundstücke sollte die Vollmacht Immobiliengeschäfte ausdrücklich umfassen.

Was, wenn mein Angehöriger dement ist und keine Vollmacht hat?

Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der nur mit Genehmigung des Gerichts verkaufen darf. Den Ablauf finden Sie im Beitrag zum Verkauf durch Betreuer.

Kann ich die Wohnung meiner Mutter verkaufen, während sie im Pflegeheim lebt?

Die Wohnung gehört weiterhin Ihrer Mutter. Ist sie geschäftsfähig, entscheidet und unterschreibt sie selbst oder bevollmächtigt Sie. Ist sie es nicht mehr, brauchen Sie eine passende Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung, allein als Tochter oder Sohn dürfen Sie nicht verkaufen.

Was, wenn Rente und Ersparnisse die Heimkosten nicht decken?

Dann wird oft der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie zur Finanzierungsquelle. Reicht auch das Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege einspringen, setzt vorhandenes Vermögen dabei aber in der Regel zuerst ein. Die genauen Grenzen klären die Pflegeberatung oder das Sozialamt.

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Ratgeber

Immobilienbewertung: Verfahren, Wertfaktoren, Bodenrichtwerte

Ausführlicher Ratgeber zur Bewertung. Die kostenlose Bewertung selbst fragen Sie auf der Seite Kostenlose Bewertung an.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Den Wert bestimmen vor allem Lage, Zustand, Fläche und aktuelle Vergleichspreise. Wohnungen und Reihenhäuser werden meist über das Vergleichswertverfahren bewertet, selbst genutzte Häuser über das Sachwertverfahren und vermietete Objekte über das Ertragswertverfahren.

Welche Faktoren bestimmen den Wert?

Den größten Einfluss haben Lage und Stadtteil, Wohn- und Grundstücksfläche, Zustand und Baujahr, der energetische Standard sowie Ausstattung und Schnitt. Im Ruhrgebiet macht es einen Unterschied, ob die Immobilie in einer gefragten Lage wie Kirchhörde, Syburg oder Hörde liegt oder in einem einfacheren Umfeld. Auch Modernisierungen an Dach, Heizung oder Fenstern wirken sich spürbar aus.

Welche Bewertungsverfahren gibt es?

In der Praxis kommen drei Verfahren zum Einsatz: das Vergleichswertverfahren (Orientierung an tatsächlich erzielten Preisen ähnlicher Objekte, häufig bei Wohnungen und Häusern), das Ertragswertverfahren (für vermietete Objekte, auf Basis der Mieteinnahmen) und das Sachwertverfahren (Substanzwert, oft ergänzend bei Einfamilienhäusern). Welches passt, hängt von der Immobilie ab.

Bodenrichtwerte in NRW

Eine erste Orientierung für den Grundstückswert geben die Bodenrichtwerte, die der jeweilige Gutachterausschuss (für NRW gebündelt unter BORIS.NRW) veröffentlicht. Sie sind ein guter Anhaltspunkt, ersetzen aber keine objektbezogene Bewertung, weil sie individuelle Merkmale Ihrer Immobilie nicht berücksichtigen.

Online-Rechner oder persönliche Bewertung?

Online-Rechner liefern in Sekunden eine grobe Spanne, praktisch für einen ersten Eindruck, aber ungenau, weil sie Zustand, Ausstattung und Lagedetails nur pauschal erfassen. Eine belastbare Einschätzung entsteht erst, wenn die Immobilie tatsächlich angesehen und eingeordnet wird.

Spezialgebiet: Pferdeimmobilien, Reitanlagen & landwirtschaftliche Objekte

Reitanlagen, Höfe und landwirtschaftliche Grundstücke folgen eigenen Regeln: Stallungen, Reithalle, Paddocks und Weideflächen fließen ebenso in den Wert ein wie Baurecht im Außenbereich, Genehmigungen oder bestehende Pachtverhältnisse. Immobilien Simon ist auf diese Objekte spezialisiert und bewertet sie mit dem nötigen Fachblick. Mehr zum Spezialgebiet Pferdeimmobilien & Reitanlagen.

Häufige Fragen zur Bewertung

Ist die Hausbewertung wirklich kostenlos?

Ja. Das Erstgutachten von Immobilien Simon ist kostenlos und unverbindlich.

Bin ich nach der Bewertung zu etwas verpflichtet?

Nein. Sie entscheiden anschließend frei, ob Sie verkaufen oder weitere Schritte gehen möchten.

Wie genau ist eine Online-Bewertung?

Sie gibt nur eine grobe Spanne. Für einen belastbaren Wert ist eine persönliche Besichtigung nötig.

Welche Angaben brauche ich für die Bewertung?

Hilfreich sind Lage, Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand und, falls vorhanden, der Energieausweis.

Bewerten Sie auch Reitanlagen und landwirtschaftliche Immobilien?

Ja, Pferdeimmobilien, Reitanlagen und landwirtschaftliche Objekte sind ein Spezialgebiet von Immobilien Simon. Wählen Sie im Formular einfach die passende Objektart aus.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Sie erhalten zeitnah eine persönliche Rückmeldung von Vivien Simon, kein Callcenter, keine automatisierte Antwort.

Die Bewertungsverfahren im Vergleich

VerfahrenGrundlageTypisch für
VergleichswertverfahrenTatsächlich erzielte Preise vergleichbarer ObjekteEigentumswohnungen, Reihenhäuser, Bauland
SachwertverfahrenBodenwert plus Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, marktangepasstSelbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser
ErtragswertverfahrenNachhaltig erzielbare MieterträgeMehrfamilienhäuser, vermietete Objekte, Gewerbe

Maklerbewertung, Online-Rechner oder Gutachten?

ArtKostenGeeignet für
Online-RechnerkostenlosGrobe erste Orientierung
Bewertung durch Maklerin vor Ortbei Immobilien Simon kostenlosVerkaufsentscheidung und Angebotspreis
Verkehrswertgutachten durch Sachverständigemeist mehrere tausend EuroGericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Scheidung

Häufige Fragen

Ist die Bewertung wirklich kostenlos?

Ja. Bewertung und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden danach frei, ob Sie weitere Schritte gehen möchten.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns persönlich bei Ihnen. Kein Callcenter, keine automatisierte Antwort.

Reicht nicht ein Online-Rechner?

Für einen groben ersten Eindruck ja. Für eine belastbare Zahl nicht: Zustand, Ausstattung und Lagedetails erfasst nur eine persönliche Besichtigung.

Welche Angaben brauche ich?

Lage, Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr und Zustand genügen für den Anfang. Energieausweis und Grundriss sind hilfreich, aber kein Muss.

Bewerten Sie auch Reitanlagen und Land?

Ja. Reitanlagen, Hofstellen, landwirtschaftliche Flächen, Wald und Eigenjagden sind mein Spezialgebiet. Wählen Sie im Formular die passende Objektart.

Zur kostenlosen Bewertung →

Ratgeber

Pferdeimmobilien, Hofstellen, Wald: Bewertung, Recht, Käufer

Die ausführlichen Erklärungen zu meinem Spezialgebiet. Die Übersicht und die kostenlose Bewertung finden Sie auf der Seite Pferdeimmobilien & Land.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Reitanlagen, Hofstellen, Land, Wald und Eigenjagden werden anders bewertet als Wohnhäuser, weil Betrieb, Flächen, Genehmigungen und Baurecht im Außenbereich den Wert bestimmen. Der Käuferkreis ist klein und überregional, oft international; entscheidend ist deshalb die gezielte Ansprache qualifizierter Käufer.

Reitanlage und Reitbetrieb

Bei einer professionellen Anlage bestimmt die Ausstattung den Wert: Anzahl, Maße und Bodenaufbau der Reithallen, Außenplätze mit Bewässerung und Beleuchtung, Führanlage, Longierhalle, Solarium, Aquatrainer, Laufband, Waschplätze und Paddockboxen. Dazu kommen Betriebswohnungen, Reiterstübchen, Lager- und Maschinenhallen sowie die zusammenhängenden Flächen. Käufer, die eine solche Anlage suchen, kennen den Unterschied zwischen einer 20 x 40 und einer 20 x 60 Halle und zwischen einem Sandplatz und einem Ebbe-Flut-Boden.

Wird die Anlage mit Einstellern, Ausbildung oder Turnierbetrieb geführt, wird der Betrieb in die Bewertung einbezogen: Auslastung, Einstellerverträge, Ertragslage, Personal. Ebenso die rechtliche Grundlage: Baurecht im Außenbereich, Privilegierung, genehmigte Nutzung, Auflagen und die Einstufung als landwirtschaftlicher Betrieb oder Pferdepension. Eine vollständige und geordnete Dokumentation ist bei diesen Objekten ein wesentlicher Teil des Verkaufspreises.

Ich kenne die Anforderungen an eine professionelle Anlage aus eigener Erfahrung im Reitsport und aus Gesprächen mit Betreibern. Deshalb bereite ich Ihre Anlage so auf, dass qualifizierte Interessenten schnell entscheiden können, und spreche gezielt Käufer an, die eine solche Anlage führen und finanzieren können, in Deutschland und international.

Häufige Fragen: Reitanlage und Reitbetrieb

Wird der Reitbetrieb mitbewertet?

Ja. Bei Anlagen mit Einstellern, Ausbildung oder Turnierbetrieb fließen Auslastung, Verträge, Ertragslage und Personal in die Bewertung ein. Anlage und Betrieb werden als Einheit betrachtet.

Welche Ausstattung wirkt sich besonders auf den Wert aus?

Anzahl und Maße der Reithallen, Bodenaufbau, Außenplätze, Führanlage, Longierhalle sowie Trainingstechnik wie Solarium, Aquatrainer und Laufband. Dazu Paddockboxen, Waschplätze und Betriebswohnungen.

Kann der Betrieb während des Verkaufs weiterlaufen?

Ja. Ein laufender Betrieb ist ein Verkaufsargument. Besichtigungen werden mit dem Betriebsablauf abgestimmt, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.

Wer kauft professionelle Reitanlagen?

Berufsreiter, Ausbilder, Betreiber von Pensionsställen, Züchter und Investoren. Viele Interessenten kommen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland, unter anderem aus den Niederlanden und Belgien.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Flurkarten, Baugenehmigungen, Nutzungsgenehmigungen, Anlagenplan, technische Dokumentation, Einstellerverträge und bei Betrieben die Kennzahlen der letzten Jahre.

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Hofstelle und Resthof

Bei einer Hofstelle zählt zuerst, was mit den Gebäuden möglich ist: Wohnen, Pferdehaltung, Lager, Werkstatt, Gewerbe oder weiterhin Landwirtschaft. Das Baurecht im Außenbereich nach § 35 BauGB setzt den Rahmen. Eine genehmigte Umnutzung oder eine klare Aussage der Behörde zu den Möglichkeiten erhöht den Wert erheblich, weil sie dem Käufer Sicherheit gibt.

Dazu kommen Zustand und Substanz von Wohnhaus, Stallungen und Scheune, die zugehörigen Flächen mit ihrem Zuschnitt, Erschließung, Wasser und Abwasser sowie mögliche Auflagen aus früherer landwirtschaftlicher Nutzung. Ich nehme das alles vor Ort auf und bereite die Unterlagen so auf, dass ernsthafte Interessenten schnell entscheiden können.

Der Käuferkreis für Hofstellen ist breit und unterschiedlich: Pferdehalter suchen Stall und Weide, Familien Platz und Ruhe, Handwerksbetriebe Hallen und Lager, Landwirte Flächen und Wirtschaftsgebäude. Ich spreche die passende Gruppe gezielt an, in ganz Deutschland und international.

Häufige Fragen: Hofstelle und Resthof

Darf ich die Hofstelle zu Wohnzwecken oder Gewerbe umnutzen?

Im Außenbereich ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welchem Umfang, hängt von der bisherigen Nutzung, dem Gebäude und der Gemeinde ab. Ich kläre die Möglichkeiten vor dem Verkauf, weil sie den Wert bestimmen.

Kann ich Hofstelle und Flächen getrennt verkaufen?

Häufig ja. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Käuferkreis ab: Pferdehalter wollen die Weide am Haus, Landwirte oft nur die Flächen. Wir prüfen beide Wege.

Was ist mit Altlasten oder alten Anlagen?

Öltanks, Güllebehälter, Silos oder Altbauten müssen benannt und eingeordnet werden. Klare Angaben schaffen Vertrauen und verhindern spätere Nachverhandlungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundbuch, Flurkarten, Baugenehmigungen, Energieausweis, Angaben zu Wasser und Abwasser sowie Pachtverträge, falls Flächen verpachtet sind.

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Acker- und Grünland

Bei Acker- und Grünland zählen Bodenpunkte, Zuschnitt, Erschließung und Pachtsituation. Ein langfristig verpachtetes Flurstück hat einen anderen Käuferkreis und einen anderen Preis als eine freie Fläche. Bodenrichtwerte geben eine erste Orientierung, entscheidend sind die tatsächlich gezahlten Preise in der Region und die Nachfrage vor Ort.

Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz genehmigungspflichtig, und Landwirten kann ein Vorkaufsrecht zustehen. Wer das nicht vorab einplant, verliert Zeit oder den Käufer. Ich kläre Genehmigung und Vorkaufsrecht mit den zuständigen Stellen und bereite den Verkauf so vor, dass er sicher durchgeht.

Käufer sind vor allem Landwirte aus der Umgebung, die ihre Betriebsflächen arrondieren wollen, Pferdehalter, die Weideland am Hof suchen, und Anleger, die verpachtete Flächen als langfristige Anlage sehen. Für jede Gruppe zählt etwas anderes, und genau danach richte ich die Ansprache aus.

Häufige Fragen: Acker- und Grünland

Brauche ich für den Verkauf eine Genehmigung?

In der Regel ja. Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Ich begleite das Verfahren.

Was bedeutet das Vorkaufsrecht für Landwirte?

Wird eine Fläche an einen Nichtlandwirt verkauft, kann ein Landwirt oder die Siedlungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen in den Vertrag eintreten. Das wird vorab geprüft und eingeplant.

Kann ich verpachtete Flächen verkaufen?

Ja. Der Pachtvertrag geht auf den Käufer über. Verpachtete Flächen sind für Anleger und für den Pächter selbst interessant.

Wie wird der Preis ermittelt?

Über Bodenpunkte, Zuschnitt, Erschließung, Pachtsituation, Bodenrichtwerte und tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Flächen in der Region.

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Wald und Forstbetrieb

Der Wert eines Waldes steckt im Bestand: Baumarten, Altersklassen, Holzvorrat, Bonität, Zustand nach Trockenjahren und Borkenkäfer, dazu Erschließung, Wegenetz und Zuschnitt. Ein junger Laubmischwald wird anders gehandelt als ein hiebreifer Nadelholzbestand, eine Kalamitätsfläche anders als ein gepflegter Forstbetrieb mit Forsteinrichtung.

Rechtlich gelten das Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen und das Bundeswaldgesetz, dazu mögliche Vorkaufsrechte und Auflagen aus Schutzgebieten. Bei größeren Beständen ziehe ich forstliche Sachverständige hinzu, damit die Bewertung auch vor Banken und Käufern Bestand hat.

Der Käuferkreis ist überschaubar und fachkundig: Forstbetriebe, die arrondieren, Stiftungen und Investoren mit langfristigem Horizont, Privatwaldbesitzer aus der Nachbarschaft. Diese Käufer erwarten vollständige Unterlagen und eine fachlich begründete Preisvorstellung.

Häufige Fragen: Wald und Forstbetrieb

Wie wird Wald bewertet?

Nach Bestand, Baumarten, Altersklassen, Holzvorrat, Bonität, Erschließung und Zuschnitt. Bei größeren Flächen mit forstlichem Gutachten.

Kann ich Kalamitätsflächen verkaufen?

Ja. Kalamitätsflächen haben einen eigenen Käuferkreis, der Wiederaufforstung und Förderung einplant. Der Preis richtet sich nach Fläche, Lage und Aufforstungsaufwand.

Gibt es ein Vorkaufsrecht?

Je nach Lage und Größe können Vorkaufsrechte bestehen, etwa bei angrenzendem Staats- oder Kommunalwald oder in Schutzgebieten. Das wird vorab geprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundbuch, Flurkarten, Forsteinrichtung oder Bestandsbeschreibung, Angaben zu Wegen, Jagdpacht und Schutzgebieten.

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Eigenjagd

Eine Eigenjagd ist selten und wird entsprechend gehandelt. Neben Fläche und Bestand zählen Wildarten und Wildbestand, die jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitze, Kirrungen und Wege, die Wildschadensituation, angrenzende Reviere und die Frage, ob die Jagd selbst ausgeübt oder verpachtet ist. Ein Jagdhaus oder eine Jagdhütte erhöht den Wert für private Käufer deutlich.

Rechtlich gelten das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen: Die Fläche muss zusammenhängend sein, mindestens 75 Hektar umfassen und einer Person oder Gemeinschaft gehören. Bestehende Jagdpachtverträge gehen auf den Käufer über. Ich prüfe die Voraussetzungen vorab, damit der Eigenjagdstatus beim Verkauf gesichert ist.

Der Käuferkreis ist klein, zahlungskräftig und überregional: passionierte Jäger, Familien, die ein eigenes Revier suchen, und Investoren, die Wald und Jagd als langfristige Anlage sehen. Viele Interessenten kommen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland. Diesen Kreis erreiche ich über gezielte, persönliche Ansprache.

Häufige Fragen: Eigenjagd

Ab wann ist mein Besitz eine Eigenjagd?

In Nordrhein-Westfalen ab 75 Hektar zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche in einer Hand. Kleinere Flächen gehören zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

Was passiert mit dem Jagdpachtvertrag?

Er geht auf den Käufer über. Eine verpachtete Eigenjagd ist für Investoren interessant, eine freie Jagd für Käufer, die selbst jagen möchten.

Wer kauft Eigenjagden?

Passionierte Jäger, Familien und Investoren, häufig aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland. Der Kreis ist klein und wird gezielt angesprochen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundbuch, Flurkarten, Flächennachweis, Angaben zu Bestand und Wild, jagdliche Einrichtungen, Jagdpachtverträge und Abschussplanung.

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Häufige Fragen zu Pferdeimmobilien

Was ist meine Pferdeimmobilie wert?

Der Wert ergibt sich aus Reithalle, Boxen, Flächen, Baurecht und bei Betrieben aus den betrieblichen Kennzahlen. Eine kostenlose Einschätzung vor Ort schafft Klarheit.

Vermitteln Sie auch an Käufer außerhalb von NRW?

Ja. Pferdeimmobilien werden überregional gesucht. Ich spreche Interessenten im gesamten Bundesgebiet und über mein Netzwerk auch international an.

Kann der Betrieb während des Verkaufs weiterlaufen?

Ja. Ein laufender Betrieb mit Einstellerverträgen ist ein Verkaufsargument. Die Vermarktung wird so organisiert, dass der Betrieb nicht beeinträchtigt wird.

Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?

Flurstücke und Flächengrößen, Zustand der Gebäude, Genehmigungen, Pachtverträge und bei Betrieben die Auslastung.

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Ratgeber

Reitanlage und Pferdeimmobilie bewerten: Bausteine, Unterlagen, Baurecht

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Eine Reitanlage wird nicht wie ein Wohnhaus bewertet. Gebäude, Flächen, Trainingstechnik, Genehmigungen und bei laufendem Betrieb auch Einstellerverträge und Erträge fließen in den Wert ein; entscheidend ist, ob alle Anlagen im Außenbereich genehmigt sind.

Die Bausteine der Bewertung

BausteinWas geprüft wird
Wohnhaus und BetriebswohnungenZustand, Größe, Genehmigung, getrennte Nutzbarkeit
ReithallenAnzahl, Maße, Bodenaufbau, Bande, Licht, Dach und Statik
AußenplätzeMaße, Tretschicht, Drainage, Bewässerung, Beleuchtung
StallungenBoxenzahl und Maße, Paddockboxen, Lüftung, Waschplätze
TrainingstechnikFühranlage, Longierhalle, Solarium, Aquatrainer, Laufband
FlächenWeiden, Paddocks, Wege, Eigentum oder Pacht, Bodenqualität
BetriebEinstellerverträge, Erträge, Personal, Auslastung
GenehmigungenBaugenehmigungen für alle Gebäude, Nutzungsart, Privilegierung

Landwirtschaftlich oder gewerblich?

Pensionspferdehaltung gilt baurechtlich als Landwirtschaft, wenn das Futter überwiegend auf eigenen oder gepachteten Flächen erzeugt werden kann. Dann ist der Betrieb im Außenbereich privilegiert. Fehlt diese Futtergrundlage, wird die Anlage als Gewerbe eingeordnet, was Genehmigungen, Steuern und den Käuferkreis verändert. Diese Einordnung kläre ich vor jeder Bewertung.

Unterlagen für den Verkauf einer Reitanlage

  • Baugenehmigungen für Wohnhaus, Hallen, Ställe, Plätze und Nebengebäude
  • Flurkarten und Grundbuchauszüge aller Flurstücke
  • Pachtverträge für zugepachtete Flächen
  • Einstellerverträge und eine Übersicht der Erträge
  • Energieausweis für die Wohngebäude
  • Nachweise über Modernisierungen und Wartung der Technik

Wer kauft Pferde- und Landimmobilien?

ObjektTypische Käufer
Wohnhaus mit PferdehaltungFamilien und Reiter, die ihre Pferde am Haus halten möchten
Professionelle ReitanlageAusbilder, Turnierreiter, Betreiber von Pensionsbetrieben, Investoren
Hofstelle und ResthofPferdehalter, Familien, Handwerksbetriebe, Landwirte
Acker und GrünlandLandwirte aus der Umgebung, Pferdehalter, Anleger
Wald und EigenjagdJäger, Familien, Stiftungen, Forstbetriebe, Investoren

Häufige Fragen

Muss eine Reitanlage mit laufendem Betrieb verkauft werden?

Nein, aber ein laufender Betrieb mit Einstellerverträgen ist ein Verkaufsargument, weil er Erträge nachweist. Die Verträge gehen je nach Gestaltung auf den Käufer über oder werden neu geschlossen.

Was passiert mit nicht genehmigten Gebäuden?

Nicht genehmigte Hallen, Ställe oder Plätze mindern den Wert und können den Verkauf verzögern. Häufig lässt sich eine Genehmigung nachträglich beantragen; das kläre ich vor der Vermarktung.

Kaufen auch ausländische Käufer Reitanlagen in Deutschland?

Ja. Vor allem aus den Niederlanden und Belgien, zunehmend auch aus anderen Ländern. Ein englischsprachiges Exposé und eine vollständige Unterlagenmappe sind dafür Voraussetzung.

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Vivien Simon, Immobilienmaklerin in Dortmund
Vivien SimonImmobilienmaklerin · Bachelor Immobilienmanagement

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Immobilien Simon · Am Birkenbaum 29 · 44339 Dortmund0176 6128 5260 · info@immobiliensimon.com
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