Umzug ins Pflegeheim
Immobilie verkaufen bei Umzug ins Pflegeheim
Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, stellt sich oft die Frage, was mit dem Haus geschieht und wer entscheiden darf. Wir klären das mit Ihnen und begleiten den Verkauf, wenn er ansteht.
Kurz beantwortet
Darf ich das Haus meiner Eltern verkaufen, wenn sie ins Pflegeheim ziehen?
Nur mit einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vorsorgevollmacht, die Immobiliengeschäfte umfasst, oder als gerichtlich bestellter Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Wir klären mit Ihnen, wer entscheiden darf, und vermarkten das Haus rücksichtsvoll, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.
Die ersten Schritte
Womit wir Ihnen jetzt helfe
Meist ist die Lage weniger dringend, als sie sich anfühlt. Diese vier Punkte schaffen Klarheit.
Ob überhaupt verkauft werden muss, hängt von Rente, Ersparnissen und Pflegegrad ab. Wir sprechen darüber, bevor Sie etwas entscheiden.
Wir erklären Ihnen, wer entscheiden darf: Ihr Angehöriger selbst, Sie mit Vorsorgevollmacht oder ein Betreuer mit Zustimmung des Betreuungsgerichts.
Eine realistische Einschätzung zeigt, wie lange der Erlös die Pflegekosten decken würde. Kostenlos und unverbindlich.
Wenn es so weit ist, vermarkten wir rücksichtsvoll: ohne Schild, auf Wunsch ohne Inserat, mit Besichtigungen zu Zeiten, die passen.
Ablauf
So gehen wir vor, Schritt für Schritt
Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert und was von Ihnen gebraucht wird.
Wir besprechen Situation, Zeitplan und Vollmachten, kostenlos und vertraulich.
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen gebraucht werden, etwa Vollmacht oder Betreuerausweis.
Sie bekommen eine fundierte Einschätzung, auch für das Betreuungsgericht oder die Familie.
Diskrete Vermarktung, geprüfte Käufer, Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe.
Sie wissen noch nicht, ob Sie verkaufen? Dann fangen wir mit einem Gespräch an.
Ein Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts. Sie wissen danach, was die Immobilie wert ist und welche Schritte jetzt anstehen.
Im Detail
Sie möchten es genauer wissen?
Die Details zu Geschäftsfähigkeit, Vorsorgevollmacht, Betreuungsgericht und Zehn-Jahres-Frist stehen im Ratgeber.

