Mieterauswahl & Bonitätsprüfung
Mieterauswahl und Bonitätsprüfung
Wir prüfen Einkommen und Bonität jedes Bewerbers, bevor wir ihn Ihnen vorstellen. Sie wählen am Ende aus geprüften Bewerbern.
Kurz beantwortet
Wie prüfe ich einen Mietinteressenten richtig?
Mit Einkommensnachweisen der letzten drei Monate, einer SCHUFA-Auskunft, einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und einem Abgleich mit dem Ausweis. Als Faustregel sollte die Warmmiete höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.
Wo es teuer wird
Die drei Fehler, die Mietausfälle verursachen
Nicht der Mieter ist das Risiko, sondern die fehlende Prüfung.
Sympathie sagt nichts über Zahlungsfähigkeit. Wir verlangen die Nachweise, die ein Bewerber liefern kann und muss.
Bei 150 Anfragen lässt sich nicht jeder gründlich prüfen. Wir sortieren vor und prüfen die Bewerber, die in Frage kommen.
Manche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen. Wir wissen, welche Auskünfte erlaubt sind und wie man trotzdem ein klares Bild bekommt.
Sie überlegen noch? Dann fangen wir mit der Miete an.
Eine kostenlose Einschätzung des Mietwerts verpflichtet Sie zu nichts. Sie wissen danach, was Ihre Immobilie realistisch einbringt, und können in Ruhe entscheiden.
Ablauf
So läuft die Mieterauswahl, Schritt für Schritt
Von der ersten Anfrage bis zur Empfehlung an Sie.
Alle Anfragen laufen bei uns zusammen, nicht bei Ihnen.
Passt der Bewerber zur Wohnung, zum Zeitplan und zu Ihren Vorgaben?
Selbstauskunft, SCHUFA, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Sie bekommen eine Übersicht der geprüften Bewerber mit unserer Einschätzung und entscheiden.
Prüfung
Was wir bei jedem Bewerber prüfe
Die Unterlagen, die zwischen einer guten und einer teuren Entscheidung liegen.

- 01MieterselbstauskunftHaushalt, Beruf, Einkommen, Haustiere, Einzugstermin. Vollständig und plausibel.
- 02BonitätsauskunftSCHUFA-Auskunft, aktuell und auf den Bewerber ausgestellt.
- 03EinkommensnachweiseDie letzten Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen der Steuerbescheid.
- 04MietschuldenfreiheitBescheinigung des bisherigen Vermieters.
- 05Ausweis & PlausibilitätStimmen Angaben, Unterlagen und Gesamtbild überein?
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