Provision bei Vermietung
Provision bei Vermietung
Seit dem Bestellerprinzip zahlt bei der Vermietung, wer die Maklerin beauftragt, in der Regel also der Vermieter. Das Gesetz begrenzt die Provision auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Fällig wird sie erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.
Kurz beantwortet
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Seit Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn, in der Regel also der Vermieter. Die Provision beträgt höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer und wird nur fällig, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.
Die Regeln
Drei Dinge, die Vermieter über die Provision wissen sollten
Die Provision bei der Vermietung folgt anderen Regeln als beim Verkauf.
Seit 2015 gilt: Wer die Maklerin beauftragt, zahlt sie. Bei der Vermietung sind das Sie als Vermieter. Der Mieter darf nicht zur Kasse gebeten werden, auch nicht anteilig.
Das Wohnungsvermittlungsgesetz deckelt die Provision auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Mehr ist unzulässig, weniger ist Verhandlungssache.
Kommt kein Mietvertrag zustande, entsteht keine Provision. Bewertung, Exposé, Besichtigungen und Bewerberprüfung gehen dann auf unser Risiko.
Sie überlegen noch? Dann fangen wir mit der Miete an.
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Ablauf
So rechnet sich die Provision, Schritt für Schritt
Ein Beispiel: Ihre Wohnung wird für 800 Euro Nettokaltmiete vermietet.
Grundlage ist die vereinbarte monatliche Miete ohne Nebenkosten, im Beispiel 800 Euro.
Bis zu zwei Nettokaltmieten, im Beispiel also bis zu 1.600 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Erst wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Vorher zahlen Sie nichts.
Die Provision ist als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzbar. Details klärt Ihr Steuerberater.
Leistung
Was in der Provision enthalten ist
Sie bezahlen für die Vermittlung eines geprüften Mieters.

- 01Mietwert & StrategieRealistische Miete mit Blick auf Mietspiegel, Mietpreisbremse und Marktlage.
- 02Exposé & VermarktungProfessionelle Fotos, Text, Inserate auf den relevanten Portalen.
- 03Anfragen & VorauswahlAlle Anfragen laufen bei uns zusammen. Sie sehen nur geprüfte Bewerber.
- 04BonitätsprüfungSelbstauskunft, SCHUFA, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheit.
- 05Besichtigungen, Vertrag & ÜbergabeEinzeltermine, Mietvertrag mit Anlagen, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsseln.
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