Ratgeber
Maklerprovision in NRW
Wer eine Immobilie kauft, verkauft oder mietet, fragt sich schnell: Was kostet der Makler, und wer zahlt? Dieser Ratgeber erklärt die Maklerprovision in Nordrhein-Westfalen verständlich – mit den aktuellen gesetzlichen Regeln.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe ist frei verhandelbar; üblich in NRW ist eine Provision im Bereich von rund 3 % je Partei zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Immobilien Simon beträgt sie 2,95 % je Partei. Maßgeblich ist immer die individuell getroffene Vereinbarung.
Wer zahlt beim Verkauf?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Ende 2020: Werden beide Seiten zur Provision herangezogen, ist sie für Käufer und Verkäufer gleich hoch. Wird nur eine Partei beauftragt, darf der auf die andere abgewälzte Anteil den Anteil der beauftragenden Partei nicht übersteigen – und die andere Partei zahlt erst, nachdem die beauftragende Partei ihre Zahlung nachgewiesen hat (§§ 656c, 656d BGB). Der Maklervertrag bedarf zudem der Textform (§ 656a BGB); eine E-Mail genügt.
Wer zahlt bei der Vermietung?
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Provisionspflichtig ist, wer die Maklerin beauftragt hat – in der Regel also der Vermieter (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz). Mieter zahlen keine Provision, wenn sie nicht selbst den Auftrag erteilt haben.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision ist eine Erfolgsvergütung: Sie wird nur fällig, wenn durch die Tätigkeit der Maklerin ein wirksamer Vertrag (Kauf bzw. Miete) zustande kommt. Kommt kein Vertrag zustande, fällt auch keine Provision an.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Verbraucher den Maklervertrag aus der Ferne (z. B. telefonisch oder per E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume, haben sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Maklerprovision in NRW?
Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher wird sie in der Regel geteilt; bei der Vermietung zahlt, wer die Maklerin beauftragt hat (meist der Vermieter).
Wie hoch ist die Provision üblicherweise?
Üblich sind rund 3 % je Partei zzgl. USt.; bei Immobilien Simon 2,95 % je Partei. Die Höhe ist verhandelbar.
Wann muss ich die Provision zahlen?
Nur im Erfolgsfall – also wenn durch die Vermittlung ein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Kann ich den Maklervertrag widerrufen?
Als Verbraucher bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ja, innerhalb von 14 Tagen.
Fragen zur Provision? Sprechen Sie mich unverbindlich an – ich erkläre transparent, welche Kosten auf Sie zukommen.